Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB)

Business Basis Webdesign FAQs Trend 2020

77Abschnitt I.
Webdesign

 § 1 – Geltungsbereich
 (1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung unserer Leistungen im Internet (Business Basis Webdesign, Ines Basler, httpss://www.businessbasis.at, 8570 Voitsberg, Prof.-F.-Aduatz-Straße 12/21) die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
(3) Abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Käufers wird hiermit widersprochen.
(4) Business Basis Webdesign ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die aktuelle Fassung der AGB ist auf der Internetseite von Business Basis Webdesign abrufbar und wird dem Kunden vor Vertragsabschluss auch via Email zugesandt. Änderungen sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Sofern die Änderungen den Kunden nicht ausschließlich begünstigen, wird eine Kundmachung der Änderungen mindestens 60 Tage vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Außerdem wird Business Basis Webdesign den Kunden 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen von ihrem wesentlichen Inhalt in geeigneter Form informieren und gleichzeitig darauf hinweisen, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen kostenlos zu kündigen. Wird keine Kündigung durch den Kunden ausgesprochen, gilt dies als Zustimmung zur Änderung. Auf die Bedeutung dieses Verhaltens wird der Kunde zu Beginn der Frist besonders hingewiesen.

§ 2 – Vertragsschluss
(1) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Business Basis Webdesign kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung bzw. durch die zahlungspflichtige Bestellung (online) zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
(2) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch Business Basis Webdesign ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.
(3) Angebote von Business Basis Webdesign in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

§ 3 – Leistungsumfang
(1) Business Basis Webdesign bietet folgende Leistungen an: Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Websites und sonstige Grafikdienstleistungen.
(2) Business Basis Webdesign erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von Business Basis Webdesign, wenn dies vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss Business Basis Webdesign nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
(3) Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Business Basis Webdesign zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann Business Basis Webdesign dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Business Basis Webdesign schriftlich darauf hingewiesen hat.
(4) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:
i. die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 E-Commerce Gesetz;
ii. Informationspflichten nach dem FAGG (Fernabsatzverträge);
iii. Prüfpflichten bei Linksetzung;
iv. Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
v. Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
vi. Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte Business Basis Webdesign ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist Business Basis Webdesign berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 – Preise und Zahlung
(1) Für die Installation ist Business Basis Webdesign vom Kunden ein einmaliges Entgelt zu leisten, dessen Höhe im Bestellvorgang ersichtlich ist. Diese Installationsgebühr erfolgt im Voraus und/oder mit Überweisung der ersten Leasingrate bei einem Leasingvertrag.
(2) Bei Leasingverträgen/Abos ist für die Bereitstellung der Dienstleistung vom Kunden ein regelmäßiges Entgelt zu leisten. Das regelmäßige Entgelt setzt sich aus einem vertraglich fixierten Betrag für die vertraglich geregelte Zeit der Inanspruchnahme zusammen.
(3) Die Preise sind inkl. Umsatzsteuer ausgewiesen. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
(4) Bei Zahlung mittels Bankeinzug oder Kreditkarte wird der Abbuchung des vereinbarten bzw. geänderten Entgelts zugestimmt. Der Kunde erteilt weiters seine Zustimmung dazu, dass sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen, er damit verbundene Spesen zu tragen hat und Verzugszinsen verrechnet werden können. All dies gilt sinngemäß auch bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren, insbesondere hat der Kunde auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Business Basis Webdesign, nach vorheriger Mahnung unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist und Androhung der Dienstunterbrechung oder -abschaltung Leistungen auszusetzen, Waren zurückzubehalten oder das Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung aufzulösen und Mahnspesen sowie Verzugszinsen von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verrechnen. Business Basis Webdesign ist bei Zahlungsverzug weiters berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu verrechnen.
(6) Leasing/Ratenzahlung: Im Falle einer Ratenzahlung ist die vereinbarte Rate am 1. jeden Monats – spätestens jedoch nach Erhalt der Rechnung – fällig. Sollte an drei hintereinanderfolgenden Monaten vom Kunden keine Zahlung geleistet werden, räumt sich Business Basis Webdesign das Recht ein, die Ratenvereinbarung aufzulösen und ist somit der restlich Gesamtbetrag sofort fällig. 
(7) Der Kunde muss damit rechnen, dass Business Basis Webdesign Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann Business Basis Webdesign Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
(8) Sobald der Kunde seinen Auftrag tätigt und zahlungspflichtig bestellt, verzichtet dieser auf das Widerrufsrecht, sofern bereits Leistungen seitens der Business Basis Webdesign erbracht wurden.
(9) Alle Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum von Business Basis Webdesign.

§ 5 – Termine, Fristen und Leistungshindernisse
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Ist für die Leistung von Business Basis Webdesign die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
(3) Bei Verzögerungen infolge von
a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie Business Basis Webdesign nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),
verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
(4) Soweit Business Basis Webdesign ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für Business Basis Webdesign unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für Business Basis Webdesign keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
(5) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6 – Abnahme
(1) Der Kunde wird die Leistungen von Business Basis Webdesign nach Maßgabe der von Business Basis Webdesign zu seiner Unterstützung vorgelegten Checklisten unverzüglich abnehmen, sobald Business Basis Webdesign die Abnahmebereitschaft mitteilt.
(2) Die Leistungen von Business Basis Webdesign gelten als abgenommen, wenn Business Basis Webdesign die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat
a) Business Basis Webdesign und der Kunde daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 14 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) oder der Kunde die Website oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder Business Basis Webdesign damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von Business Basis Webdesign erbrachten Leistungen beruht.
(3) Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 7 – Mitwirkungspflicht
(1) Der Kunde wird notwendige Daten, vor allem ein zupflegender Inhalt für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
(2) Soweit Business Basis Webdesign dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit Business Basis Webdesign keine Korrekturaufforderung erhält.
(3) Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.
(4) Wenn Business Basis Webdesign dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.
(5) Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von Business Basis Webdesign wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde Business Basis Webdesign unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.
Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

 § 8 – Nutzungsrechte
(1) Business Basis Webdesign räumt dem Kunden ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Kunde jedoch erst mit vollständiger Zahlung der Leistungen von Business Basis Webdesign.
Erbringt Business Basis Webdesign Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
(2) Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, Business Basis Webdesign über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. Business Basis Webdesign geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
(3) Business Basis Webdesign nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, die dem Kunden nur – insbesondere zeitlich – eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die Business Basis Webdesign keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Business Basis Webdesign wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
(4) Business Basis Webdesign kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenzgebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
(5) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird Business Basis Webdesign vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde Business Basis Webdesign zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, Business Basis Webdesign über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder Business Basis Webdesign dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von Business Basis Webdesign z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er Business Basis Webdesign unverzüglich darüber informieren.

§ 9 – Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise
(1) Der Kunde räumt Business Basis Webdesign das Recht ein, das Logo von Business Basis Webdesign und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website von Business Basis Webdesign zu verlinken, wenn dies im Rahmen der Bestellaktion gewünscht wurde. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
(2) Business Basis Webdesign behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

§ 10 –  Gewährleistung
(1) Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von Business Basis Webdesign innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch Business Basis Webdesign ausgebessert oder ausgetauscht. Business Basis Webdesign behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.
(2) Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
(3) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
(5) Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde der Business Basis Webdesign binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Business Basis Webdesign innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§ 11 – Haftung
(1) Für Rechtsmängel und Garantien haftet Business Basis Webdesign unbeschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet Business Basis Webdesign. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Business Basis Webdesign. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden wird ausgeschlossen.
(2) Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

§ 12 – Pflicht des Kunden zur Datensicherung
Der Kunde ist verpflichtet, sich vor Datenverlust angemessen zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 13 – Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogene Daten durch Business Basis Webdesign gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(3) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
(4) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(5) Business Basis Webdesign weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 14 – Kündigung
(1) Bei Pflege-/Wartungsverträgen kann der Kunde frühestens 12 Monate nach Vertragsschluss ordentlich kündigen. Der Vertrag erlischt automatisch nach der angegebenen Zeit und wird auch nicht automatisch verlängert.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 8 – Nutzungsrechte – und wenn der Kunde mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann Business Basis Webdesign fristlos kündigen.

§ 15 – Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung Österreichischen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, berührt das die Rechtsgültigkeit der übrigen Vereinbarung nicht. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine dem Sinn und Zweck dieser unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommender Ersatzbestimmung zu treffen.

 

Abschnitt II.
Fotografie

Herausgegeben von der Bundesinnung der Fotografen und dem RS

§ 1 – Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick auf die Fotografie
Die österreichischen Berufsfotografen schließen nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.

§ 2 – Urheberrechtliche Bestimmungen
(1) Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§ 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
(2) Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt:
Foto: © Franz Harald Hois, Designfoto, 8051 Graz, Plabutscher Straße 63; so ferne veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
(3) Jede Veränderung des Lichtbilds bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind.
(4) Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung/ Namensnennung (§ 2(2) oben) erfolgt.
(5) Anstelle des § 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des § 42 UrhG.
(6) Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück

§ 3 – Eigentum am Filmmaterial – Archivierung
(1) Das Eigentumsrecht am belichteten Filmmaterial (Negative, Diapositive etc.) steht dem Fotografen zu. Dieser überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Aufsichtsbilder ins Eigentum; Diapositive (Negative nur im Fall schriftlicher Vereinbarung) werden dem Vertragspartner nur leihweise gegen Rückstellung nach Gebrauch auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners zur Verfügung gestellt, so ferne nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des § 2 (1). als erteilt.
(2) Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel (Lithos, Platten etc). Der Fotograf ist berechtigt das von ihm erstellte Bildmaterial in jeder Form und Medium für Eigenwerbung zu verwenden.
(3) Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.

§ 4 – Ansprüche Dritter
Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenstände (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche nach §§ 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (§ 2 (1)).

§ 5 – Verlust und Beschädigung
(1) Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial) haftet der Fotograf – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (so ferne und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn und Folgeschäden.
(2) § 5 (1) gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
(3) Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.

§ 6 – Leistung und Gewährleistung
(1) Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch – zur Gänze oder zum Teil – durch Dritte (Labors etc.) ausführen lassen. So ferne der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
(2) Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(3) Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.
(4) Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
(5) Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate.
(6) Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. § 5 (1) gilt entsprechend.
(7) Fixgeschäfte liegen nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt § 5 (1) entsprechend.
(8) Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist.

 

 

(Stand: 08.12.2020)